

KI im Unternehmen: kompetent nutzen, rechtssicher handeln
Schulung zur EU-KI-Verordnung 2024/1689 in der Fassung der Omnibus-Verordnung 2026/1744
Präsenzschulung | 4h (je 2h pro Tag) | CHF 400
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die EU-KI-Verordnung von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, Massnahmen zur KI-Kompetenz seines Personals. Das gilt auch für Firmen, die «nur» ChatGPT oder Copilot nutzen. Diese Schulung ist eine solche Massnahme, und die Teilnahme wird dokumentiert.
Zwei Gruppen im selben Raum: Mitarbeitende und Führungskräfte, die KI im Alltag nutzen, und Produktbauer, die KI in eigene Produkte einbauen. Jedes Thema endet mit einer Übung am eigenen Fall.
Für wen
Mitarbeitende und Führungskräfte, die KI intern einsetzen: in HR, Buchhaltung, Marketing, Kundenservice.
Produktbauer, die KI-Funktionen in eigene Software einbauen oder ein Basismodell einbinden.
Geschäftsleitung und IT-Verantwortliche, die den Nachweis nach Artikel 4 erbringen müssen.
Themen
Pflicht nach Artikel 4
Rollen und Risikostufen
Verbotene Praktiken
Hochrisiko erkennen
Transparenzpflichten
Sanktionen und Fristen
Massnahmenplan
Aufbaumodul Produktbauer
Das nimmst du mit
Deine eigene Massnahmenliste.
Klarheit über deine Rolle und die Pflichten daraus.
Die Fristen bis 2028 auf einen Blick.
Eine Teilnahmebestätigung als Nachweis nach Artikel 4.