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Solarpflicht für öffentliche Bestandsgebäude ab 2028 auch ohne Dachsanierung - Welche Handlungsoptionen gibt es für Kommunen?

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Kostenloses Webinar veranstaltet von:

Jonas Hofheinz
Mitgründer Effizienzpioniere GmbH und ehemaliger Energiemanager im zentralen Baumanagement der Porsche AG


Titel:

Solarpflicht für öffentliche Bestandsgebäude: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Kommunen bis 2028?

Die Solarpflicht steht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, § 106 tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Für öffentliche Bestandsgebäude greift die Pflicht danach gestaffelt nach Nutzfläche — ab 01.01.2028 über 2.000 m², ab 01.01.2029 über 750 m², ab 01.01.2031 über 250 m². Öffentliche Nichtwohngebäude sind dabei die einzige Gebäudegruppe, für die die Pflicht im Bestand ohne Sanierungsanlass gilt: Maßgeblich ist allein die Nutzfläche, nicht eine anstehende Dachsanierung. Am Ende der Staffel ist praktisch jede Schule, jede Halle und sind die meisten Rathäuser und Kitas erfasst.

Für Bauämter, Kämmereien und kommunale Gebäudeverantwortliche heißt das drei Aufgaben, die vor die Stichtage gehören: betroffene Liegenschaften nach Nutzfläche identifizieren, Ausnahmen je Gebäude prüffest dokumentieren — und die Reihenfolge so legen, dass kein Dach zweimal angefasst wird.

Zwei Regeln des § 106 entscheiden darüber mit und werden in der Praxis leicht überlesen: Der Vorrang der Renovierungsanforderung (Abs. 3) nimmt Gebäude, für die Maßnahmen nach § 40 zu ergreifen sind, von der Solarpflicht aus — beide Pflichten treffen nie dieselbe Liegenschaft gleichzeitig, die § 40-Prüfung gehört also vor die Solarliste. Und die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen (Abs. 4): Bestehende Landes-Solarpflichten, etwa in Baden-Württemberg, laufen neben der Bundesstaffel weiter und können am Standort früher oder strenger greifen.

In 60 Minuten ordnen wir die Anforderungen aus kommunaler Perspektive ein: Welche Gebäude wann fällig werden, wann technische, wirtschaftliche oder denkmalschutzrechtliche Ausnahmen tragen, was Dachzustand, Resttragfähigkeit, Verschattung und Netzanschluss vor jeder Ausschreibung klären müssen — und wie aus drei Stichtagen eine Portfolio-Reihenfolge wird, die im Doppelhaushalt abbildbar ist: Mit beziffertem Eigenanteil vor dem Beschluss statt Überraschung im Gremium.

Als Konkretfall rechnen wir die kommunale PV-Anlage auf der auf einer durch: 290 kWp, rund 70 % Eigenverbrauch, vier Monate von der Idee bis zur Vergabe — geplant und ausgeschrieben als neutraler Fachplaner, nicht als Anlagenverkäufer.

Dabei zeigen wir:

  • welche Gebäude wann betroffen sind: 2028 über 2.000 m², 2029 über 750 m², 2031 über 250 m²

  • welche Erfüllungsoptionen und Ausnahmen bestehen

  • wie § 40, Landesrecht und Solarpflicht zusammenspielen

  • was vor Planung und Ausschreibung technisch geklärt sein muss

  • wie Kommunen Gebäude priorisieren und die Umsetzung im Haushalt verankern

Themen des Webinars:

  • Pflichten und Fristen nach § 106 GModG

  • Betroffene Gebäude, Ausnahmen und Prüfreihenfolge

  • Technische Prüfung: Dach, Statik, Verschattung und Netzanschluss

  • Solarpflicht und Dachsanierung gemeinsam planen

  • Portfolio, Wirtschaftlichkeit, Vergabe und Haushalt bis 2028


Zielgruppe:

  • Bauamtsmitarbeiter und Bauamtsleitung

  • Klimaschutz- und Energiemanager

  • Kämmerei

  • Entscheidungsträger in der kommunalen Gebäudebewirtschaftung

Hinweis: max. 20 Teilnehmer:innen – damit im Live-Austausch jede Frage zu Ihren konkreten Projekten beantwortet werden kann.

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