Titelbild für Solarpflicht für öffentliche Bestandsgebäude ab 2028 auch ohne Dachsanierung - Welche Handlungsoptionen gibt es für Kommunen?
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Solarpflicht für öffentliche Bestandsgebäude ab 2028 auch ohne Dachsanierung - Welche Handlungsoptionen gibt es für Kommunen?

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Über das Event

​Kostenloses Webinar veranstaltet von:

Daniel Schäfers
Energieeffizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude der Effizienzpioniere GmbH


​Titel:

​Solarpflicht für öffentliche Bestandsgebäude: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Kommunen bis 2028?

​Die Solarpflicht steht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, § 106 tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Für öffentliche Bestandsgebäude greift die Pflicht danach gestaffelt nach Nutzfläche — ab 01.01.2028 über 2.000 m², ab 01.01.2029 über 750 m², ab 01.01.2031 über 250 m². Öffentliche Nichtwohngebäude sind dabei die einzige Gebäudegruppe, für die die Pflicht im Bestand ohne Sanierungsanlass gilt: Maßgeblich ist allein die Nutzfläche, nicht eine anstehende Dachsanierung. Am Ende der Staffel ist praktisch jede Schule, jede Halle und sind die meisten Rathäuser und Kitas erfasst.

​Für Bauämter, Kämmereien und kommunale Gebäudeverantwortliche heißt das drei Aufgaben, die vor die Stichtage gehören: betroffene Liegenschaften nach Nutzfläche identifizieren, Ausnahmen je Gebäude prüffest dokumentieren — und die Reihenfolge so legen, dass kein Dach zweimal angefasst wird.

​Zwei Regeln des § 106 entscheiden darüber mit und werden in der Praxis leicht überlesen: Der Vorrang der Renovierungsanforderung (Abs. 3) nimmt Gebäude, für die Maßnahmen nach § 40 zu ergreifen sind, von der Solarpflicht aus — beide Pflichten treffen nie dieselbe Liegenschaft gleichzeitig, die § 40-Prüfung gehört also vor die Solarliste. Und die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen (Abs. 4): Bestehende Landes-Solarpflichten, etwa in Baden-Württemberg, laufen neben der Bundesstaffel weiter und können am Standort früher oder strenger greifen.

​In 60 Minuten ordnen wir die Anforderungen aus kommunaler Perspektive ein: Welche Gebäude wann fällig werden, wann technische, wirtschaftliche oder denkmalschutzrechtliche Ausnahmen tragen, was Dachzustand, Resttragfähigkeit, Verschattung und Netzanschluss vor jeder Ausschreibung klären müssen — und wie aus drei Stichtagen eine Portfolio-Reihenfolge wird, die im Doppelhaushalt abbildbar ist: Mit beziffertem Eigenanteil vor dem Beschluss statt Überraschung im Gremium.

​Als Konkretfall rechnen wir die kommunale PV-Anlage auf der auf einer durch: 290 kWp, rund 70 % Eigenverbrauch, vier Monate von der Idee bis zur Vergabe — geplant und ausgeschrieben als neutraler Fachplaner, nicht als Anlagenverkäufer.

​Dabei zeigen wir:

  • ​welche Gebäude wann betroffen sind: 2028 über 2.000 m², 2029 über 750 m², 2031 über 250 m²

  • ​welche Erfüllungsoptionen und Ausnahmen bestehen

  • ​wie § 40, Landesrecht und Solarpflicht zusammenspielen

  • ​was vor Planung und Ausschreibung technisch geklärt sein muss

  • ​wie Kommunen Gebäude priorisieren und die Umsetzung im Haushalt verankern

​Themen des Webinars:

  • ​Pflichten und Fristen nach § 106 GModG

  • ​Betroffene Gebäude, Ausnahmen und Prüfreihenfolge

  • ​Technische Prüfung: Dach, Statik, Verschattung und Netzanschluss

  • ​Solarpflicht und Dachsanierung gemeinsam planen

  • ​Portfolio, Wirtschaftlichkeit, Vergabe und Haushalt bis 2028


​Zielgruppe:

  • ​Bauamtsmitarbeiter und Bauamtsleitung

  • ​Klimaschutz- und Energiemanager

  • ​Kämmerei

  • ​Entscheidungsträger in der kommunalen Gebäudebewirtschaftung

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